FAQ - Führerschein Häufig gestellte Fragen Au pair Agentur Dr. Mona Lietz

FAQ - Gültigkeit des Führerscheins von Aupairs

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Sie haben Fragen zum Führerschein Ihres Aupairs?

16. Wie lange ist der Führerschein meines Aupairs gültig?

Führerscheine von Bewerbern aus der EU sind unbegrenzt gültig.

Kommt ein Bewerber aus einen Nicht-EU-Staat, besteht die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nur noch sechs Monate (früher 12 Monate). Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 55  

17. Muss ich für mein Aupair Rundfunkgebühren bezahlen?

Dazu folgende Mitteiung des RDAV (Ring-Deutscher-Aupair-Vermittler) und der GEZ (Gebühreneinzugzentrale)

Mit der geplanten Erhöhung des Taschengeldes zum 01.01.2006 stellte sich Vielen von uns wieder die Frage nach der Rundfunkgebührenpflicht. Viele unterschiedliche Aussagen zum Thema sorgten für Unsicherheit. Der RDAV hat sich mit der GEZ in Verbindung gesetzt und freut sich, Ihnen hiermit eine positive Antwort zur Verfügung stellen zu können, welche „Entwarnung“ gibt. Nachfolgende Mail von M.Rudolph von der Gebühreneinzugszentrale dürfen Sie als verbindlich ansehen und entsprechend verwenden. Der Geschäftsstelle des RDAV liegt auch ein entsprechendes Merkblatt vor und kann dort abgerufen werden.

Grundsätzlich gilt Folgendes:  

Ein  Aupair ist für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland ein Haushaltangehöriger. Für einen Haushaltangehörigen (z.B. im elterlichen Haushalt) besteht immer dann separate Anmelde- und Gebührenpflicht, wenn in dessen Zimmer, Wohnbereich oder Auto Rundfunkgeräte vorhanden sind und derjenige über ein Einkommen verfügt, dass den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltangehörige übersteigt.   

Die Höhe der derzeitigen Regelsätze betragen in den alten Bundesländern 276,00 EUR  und in den neuen Bundesländern 265,00 EUR. Damit besteht weder bei einem Einkommen von 205,00 EUR, noch bei 260,00 EUR Gebührenpflicht. 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen Gebühreneinzugszentrale

i. A.    M. Rudolph…“

Wir gehen davon aus, dass Sie mit dieser Aussage auf der sicheren Seite sind und Ihre Familien entsprechend informieren können. Gern haben wir Ihnen geholfen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18.01.2012

 

 

Au-pair Agentur Dr Mona Lietz
Au-pair Agentur, Vermittlung von Aupairs an Familien in Deutschland und weltweit: FAQ - Gültigkeit des Führerscheins.
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Au-pair Agentur Dr.Mona Lietz: FAQ - Gültigkeit des Führerscheins