AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen Aupair Agentur Dr. Mona Lietz

Allgemeine Geschäftsbedingungen  AGB

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Sie möchten wissen, zu welchen Bedingungen wir Ihnen ein Au-pair vermitteln?

Au-Pair-Agentur Dr. Mona Lietz

Vermittlungsbedingungen

1. Vermittlungsgebühren

Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben. Die Übersendung von Bewerbungen ist kostenlos. Sollten Sie kein Aupair der Agentur Dr.M. Lietz einladen, ist unser Service ebenfalls kostenlos. Vermittlungsgebühren werden erst fällig, wenn Sie sich für ein Au-pair entscheiden, das Au-pair Ihnen zusagt. Die Gebühren richten sich nach der geplanten Aufenthaltsdauer des Aupairs:

Vermittlungszeitraum

10 - 12 Monate

398,- €

 

Vermittlungszeitraum

7 - 9 Monate

328,- €

Vermittlungszeitraum

4 - 6 Monate

258,- €

Vermittlungszeitraum

1- 3 Monate

188,- €

Selbst gesuchtes Au-pair *

188,- €

*d. h., vor der Anmeldung der Familie ist das Au-pair nicht bei der Agentur Dr. Lietz registriert

2. Rabatte  

Gasteltern, die innerhalb der letzten 24 Monate ein Aupair über die Au-pair-Agentur Dr. Mona Lietz erhalten haben und mindestens 188,- € bezahlt haben, erhalten 15 % Rabatt auf die neu zu zahlende Rechnung.  

3. Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren 

 Bei dem o. g. Betrag handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung. Die Vermittlungsprovision wird fällig, sobald eine Einigung zwischen der Familie und dem Aupair erfolgt. Die Vermittlungsprovision ist nicht abhängig davon, ob das Aupair Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.  

4. Rückzahlung von Gebühren

 bei vorzeitiger Beendigung des Au-pair-Verhältnisses  

Kündigung innerhalb von 4 Wochen

Neuvermittlung mit 75 % Rabatt

Rückzahlung von 50% der Gebühren

Kündigung innerhalb von 5-8 Wochen

Neuvermittlung mit 50 % Rabatt

Rückzahlung von 30 % der Gebühren

Kündigung innerhalb von 8-12 Wochen

Neuvermittlung mit 35 % Rabatt

Rückzahlung von 15 % der Gebühren

Kündigung nach mehr als 12 Wochen

15 % Rabatt für wiederkehrende Gasteltern (siehe 2.)

Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Vertragsauflösung muss schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigungsbenachrichtigung bei der vermittelnden Agentur. Eine Rückzahlung von Gebühren oder eine Neuvermittlung mit Rabatten kann für die Gastfamilie nur erfolgen, wenn keine Verletzung des Aupair-Vertrags (oder dieser Vermittlungsbedingungen) durch die Gastfamilie vorliegt und/oder die Bedingungen der Agentur für Arbeit nicht eingehalten worden sind. Bei selbst gesuchten Aupairs können wir leider keine Garantien übernehmen - Es werden deshalb keine Gebühren rückerstattet oder ermäßigt neu vermittelt.  

5. Haftung 

Die Aupair-Agentur Dr. Mona Lietz übernimmt keine Haftung für, sowie gegenüber dem Au-pair Bewerber und der Gastfamilie. Das Au-pair steht in keinem juristischen Verhältnis zur Au-pair-Agentur und die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung eines Aupairs in die Gastfamilie. Die Dienstleistung ist mit dem Tag des Eintreffens des Aupairs erbracht. Wir stehen als Ansprechpartner die gesamte Au-pair-Zeit weiter zur Verfügung. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.  

6. Weitergabe von Bewerbungen 

Die übersandten Vermittlungsvorschläge und Mitteilungen sind nur für die Gastfamilie bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erfolgt infolge unbefugter Weitergabe an Dritte eine Vermittlung, so ist die Gastfamilie verpflichtet, der Agentur Schadenersatz in Höhe der Vermittlungsgebühr zu zahlen, die im Erfolgsfalle zu leisten wäre.  

7. Versicherung durch die Gastfamilie

Das Au-pair wird vom ersten Tag mit einer kombinierten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung durch die einladende Familie versichert. Unterlagen erhalten Sie bei Vertragserstellung. Die Gastfamilie haftet für jeglichen Schaden an Personen und Sachen (oder es wird eine spezielle Haftpflichtversicherung für Aupairs abgeschlossen), insbesondere solchen, der durch die Benutzung eines Autos durch das Au pair entstehen.  

8. Formalitäten 

Die landestypischen Formalitäten sind der Gastfamilie bekannt bzw. sie hat sich darüber informiert. Bei Aupairs aus nicht EU-Ländern ist ein offizieller Einladungsbrief und ein Aupair-Vertrag für das Au pair zur Beantragung eines Aupair Visums notwendig. Ohne Aupair-Visum bzw. Arbeitsgenehmigung darf kein Aupair aufgenommen werden um in der Familie zu arbeiten. Ein Touristenvisum ist dafür ebenfalls nicht zulässig. Das ist illegal und strafbar.  

10. Veränderungen 

der Vertragsbedingungen werden sofort der Aupair Agentur Dr. Mona Lietz mitgeteilt.  

Mit der Übersendung des unterschriebenen Vermittlungsauftrages erhalten Sie von uns Bewerbungsvorschläge. Unabhängig davon würde es uns freuen, wenn wir bevorzugt mit e-Mail in den nächsten Tagen folgendes erhalten könnten, denn viele Aupairs entscheiden sich nur für eine Familie, wenn die Anmeldung der Familie persönlich ist und auch Fotos beigefügt sind:

 

1. Ein bis zwei Fotos der Familie und, falls vorhanden, ein Foto des Au-pair-Zimmers

2. Einen Brief für das noch unbekannte Aupair: Liebes Aupair, ... (wenn möglich mit Beschreibung der Aufgaben)

 

Diese Informationen helfen uns, für Sie ein passendes Aupair zu finden und das Au-pair über Ihre Familie zu informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.01.2012

Au-pair Agentur Dr. Lietz,
Au-pair Agentur, Vermittlung von Aupairs an Familien in Deutschland und weltweit: Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
Aupair in Deutschland

Wir vermitteln:
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