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Au-pair GAST FAMILIE Sie suchen ein Au-pair oder möchten sich über Au-pairs informieren? Bitte wählen Sie:
Die Anmeldung erfolgt durch Übersendung der unterschriebenen Anmeldung mit der Post oder mit Fax. Wichtige Information (nur für Gasteltern aus Deutschland) die Bundesagentur für Arbeit und das Auswärtige Amt haben die Bedingungen für Aupairs ab Januar 2005 geändert und bereits umgesetzt. Folgende Neuerungen haben sich daraus ergeben: - Visumpflichtige Aupairs müssen an den deutschen Botschaften gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache in einem schwierigen vereinheitlichten Test nachweisen. Die Qualität der Deutschkenntnisse muss dem Niveau A1 des europäischen Referenzniveaus entsprechen. Das erfordert bei begabten Personen mindestens 170 Stunden Lernzeit für die Sprache Deutsch. Die gleichen Deutsch-Kenntnisse müssen Bewerber aus den EU-Beitrittsländern nachweisen. Diese Kenntnisse werden von der Bundesagentur für Arbeit überprüft. Folgen dieser Änderungen: Die Anzahl der Bewerber ist auf ca. 80 % zurückgegangen. Die Auswahl für Gasteltern ist somit deutlich reduziert. Bitte fragen Sie vor Ihrer Anmeldung als deutsche Gastfamilie an, ob überhaupt Bewerber vorhanden sind
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