|
Bedingungen für einen
Au-pair-Aufenthalt in der Schweiz
|
|
Voraussetzungen
 |
Bewerber/innen müssen bei der Einreise zwischen 18 und
30 Jahre alt sein. |
 |
keine eigenen Kinder |
 |
ledig |
 |
keine Eintragung im polizeiliches
Führungszeugnis |
 |
gültiger Personalausweis oder
Reisepass für Bewerber der EU |
 |
Aufenthalt 6-12 Monate |
|
|
Einreisebestimmungen
 |
Alle Bewerber der EU können
einreisen. |
 |
Kanada, USA, Australien und
Neuseeland |
 |
Anmeldung bei der Behörde für
Einwohnerkontrolle |
|
|
Arbeitsbedingungen
 |
Beaufsichtigung der Kinder,
Babysitting, leichte Hausarbeit |
 |
Die Arbeitszeit beträgt 30-
Stunden pro Woche und wird individuell mit der Familie
abgesprochen. |
 |
zusätzlich
nach Vereinbarung 2-3 mal Babysitting. |
 |
Das Au-pair hat mindestens
1,5 Tage in der Woche frei |
 |
Pro 6 Monate Aufenthalt erhalten Sie
2 Wochen Urlaub bei einem Alter von 18 oder 19 Jahren. Ab 20 Jahren
erhalten Sie 2.5 Wochen Urlaub. |
|
|
Taschengeld
 |
790 SFR pro Monat |
 |
Kost und Logie ist
selbstverständlich |
 |
Bus oder Bahn zahlt die Familie,
wenn Sie außerhalb der Stadt lebt. |
 |
Die Familie zahlt die Hälfte des
obligatorischen Sprachkurses ( 4 Std. die Woche) |
Allgemeine Information:
Jeder muss in der Schweiz Sozialversicherung bezahlen, die AHV / IV
genannt wird. Der Arbeitgeber muss 6,05 % bezahlen und dem
Arbeitnehmer werden ebenfalls 6,05 % vom Lohn abgezogen.
Bei einem Aupair wird diese folgendermaßen berechnet:
Taschengeld pro Monat SFR 790
Kost und Logie pro Monat SFR 990
Das ergibt ein Gehalt von SFR 1780 pro Monat.
Von diesem Betrag wird 12,1 % für die AHV / IV berechnet. Das
ergibt SFR 215,40 pro Monat.
Die eine Hälfte muss die Familie bezahlen und die andere Hälfte
von SFR 107,70 wird dem Aupair vom Taschengeld abgezogen |
|
Vertrag
 |
Sie erhalten einen Arbeitsvertrag
von der Schweizer Partneragentur |
 |
Sollten die Familie oder das Au-pair das Au-pair-Verhältnis beendigen wollen, so ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen für beide
Seiten bindend. |
|
|
An/
Abreise
 |
Die Aupairs müssen sich selbst
um die Anreise zur Gastfamilie bemühen. |
 |
Die Kosten für die Anreise trägt
das Au-pair |
|
|
Sprachkurs
 |
ein Sprachkurs ist obligatorisch |
 |
Bei der Auswahl
der Sprachschule helfen zumeist die Gastfamilien. |
|
|
Anmeldeunterlagen
 |
Die Anmeldung muss ins französische oder ins
englische übersetzt sein. |
 |
Übersetzte Referenzen – Lebenslauf -
Gesundheitszeugnis |
|