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Kindergeld für Aupairs

 

Kindergeld kann für Deutsche von der Kindergeldkasse gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es müssen alle drei der im folgenden aufgeführten Bedingungen zutreffen und nachgewiesen werden:
 
 
1. Es muss ein Sprachkurs besucht werden, der mindestens 10 Stunden die Woche umfasst. Die Aupair -Agentur darf keine Bescheinigungen dieser Art ausstellen. Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass man einen kürzeren Sprachkurs besucht, und versucht, die Vorbereitungszeit zu diesem Sprachkurs sich anrechnen zu lassen. Es gibt dazu einen Gerichtsbeschluss. Näheres lesen Sie bitte hier.
2. Es ist eine Bescheinigung dieser Sprachschule vorzulegen, dass der Sprachkurs auch belegt bzw. gebucht worden ist. 
3. Das Jahreseinkommen (eines Kalenderjahres) darf 7680,- Euro (Stand 2006) nicht überschreiten.
Das Jahreseinkommen setzt sich zusammen aus:
3.1 Einnahmen aus anderen Beschäftigungen, die Sie vor oder während des Aupair -Aufenthaltes haben
3.2 dem Aupair -Taschengeld
3.3 der Unterkunft und der Verpflegung, die Sie während des Aupair -Aufenthaltes erhalten. Dafür gibt es monatliche Pauschalsätze:
Verpflegung (200,30€) und Unterkunft (165,07€) ergibt zusammen monatlich 365.37 €
 
Schlussfolgerung:
 
Unter der Bedingung, Sie haben und hatten kein weiteres Einkommen im Kalenderjahr und Sie bleiben ein Kalenderjahr in der Familie, so können Sie maximal ein monatliches Taschengeld von  274.63 € erhalten, um noch  für Kindergeld anspruchsberechtigt zu sein.
 
Sofern Sie von der Au-pair-Agentur Dr. Lietz vermittelt worden sind, bescheinigen wir  Ihnen die Höhe des Taschengeldes und die Vermittlung als Aupair, aber nicht die Teilnahme an einem Sprachkurs vor Ort.
 
Der Antrag ist bei der Kindergeldkasse (Familienkasse des Arbeitsamtes) zu stellen. Sie können auch noch einmal selbst vorher anfragen, ob Sie berechtigt sind. Wählen Sie bitte 
0180 15  46 33 7 (4,6 Cent die Minute) 
oder rufen Sie Ihre Kindergeldkasse an.

Hier noch eine Information einer unserer Kunden bezüglich ihrer Erfahrungen bei der Beantragung von Kindergeld (Tochter war als Aupair im Ausland):

´´Sie wollten auch eine Rückmeldung wegen der Kindergeldsache.
Über die Schiene des Sprachunterrichts mit 10 Wochenstunden (was ja so gut wie unmöglich ist) gibt es ja die klare gesetzliche Regelung und wenn man das bei uns nicht nachweist von der Sprachschule hat man schlechte Karten. Das gilt auch für die Zeit zwischen Beendigung der Schule und dem Antritt des Aufenthaltes und evtl. der Zeit nach dem Aufenthalt bis zum Beginn der nächsten Bildungsmaßnahme. 
Da sich meine Tochter aber schon vor dem Aufenthalt einem Eignungstest an einer Berufsakademie unterzogen hat und mehrere Bewerbungen geschrieben hat, zählt dies als "Ausbildungswille" und da wird auch Kindergeld gezahlt. Ich bin erst einmal in Widerspruch gegangen und hoffe, dass es doch noch klappt.
Anzumerken wäre noch (ich weiß jetzt nicht genau, ob sie dies in Ihrer Homepage auch erwähnt haben), dass nicht nur das Taschengeld als Einkommen zählt, sondern auch pauschal 194,00 € für Verpflegung und 165,00 € für Unterkunft pro Monat zu veranschlagen sind. Das macht nämlich einen Riesenunterschied beim Einkommen und dadurch ist man ja auch schnell über die Grenze von ca. 7680,00 €/Jahr, die man verdienen darf. Darüber ist das Kindergeld dann weg und man darf unter Umständen alles zurückzahlen.  Ich habe diesen feinen Unterschied z.B. nicht gewusst.´´

unter http://www.steuertipps.de/?softlinkID=15774 finden Sie Informationen vom 3.3.2010

 

Zusatzinformationen zum Kindergeld für Aupairs


Pressemitteilung der deutschen Welle zum "Gütesiegel Au-pair" vom 25.11.2004

 

 

Fragen und Beiträge bitte an Info@au-pair-job.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

KONTAKT:
Au-Pair Agentur  Dr. Mona Lietz
Alter Holzweg 4, 38312 Dorstadt, Deutschland, Germany
Tel. +49 (0) 5337 94 810 19 und +49 (0) 5337 94 810 18
Fax +49 (0)  5337 94 810 18
e-Mail: info@au-pair-job.de

 

 

15.03.2010

 

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