Au-pair in
Deutschland |
Au-pair in DeutschlandDr. Lietz Aupair weltweit |
Au-pair Agentur Dr. Lietz
info@au-pair-job.de http://www.au-pair-job.de |
| home Familien (alle Seiten für Aupair-Familien) Au Pair (alle Seiten für Aupairs) Au-pair in Deutschland Anmeldung / Registrierung Voraussetzungen Service Vermittlungsdauer Pflichten Rechte Arbeitsamts-Info Sprachkurse Urlaub Warum Au-pair? Versicherung Studium Kuendigung in der EU in den USA in Südamerika in Neuseeland Nanny High School Praktikum im Ausland Volunteer Südamerika Kooperation Telefonkarten Kontakt Impressum
|
Kindergeld für Aupairs
Kindergeld kann für Deutsche von der
Kindergeldkasse gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind. Es müssen alle drei der im folgenden aufgeführten Bedingungen
zutreffen und nachgewiesen werden:
1. Es muss ein Sprachkurs besucht
werden, der mindestens 10 Stunden die Woche umfasst. Die Aupair -Agentur darf keine Bescheinigungen dieser Art ausstellen. Es gibt auch
noch die Möglichkeit, dass man einen kürzeren Sprachkurs besucht, und
versucht, die Vorbereitungszeit zu diesem Sprachkurs sich anrechnen zu
lassen. Es gibt dazu einen Gerichtsbeschluss. Näheres lesen Sie bitte hier.
2. Es ist eine Bescheinigung dieser
Sprachschule vorzulegen, dass der Sprachkurs auch belegt bzw. gebucht
worden ist.
3. Das Jahreseinkommen (eines
Kalenderjahres) darf 7680,- Euro (Stand 2006) nicht überschreiten.
Das Jahreseinkommen setzt sich zusammen aus:
3.1 Einnahmen aus anderen Beschäftigungen,
die Sie vor oder während des Aupair -Aufenthaltes haben
3.2 dem Aupair -Taschengeld
3.3 der Unterkunft und der Verpflegung, die
Sie während des Aupair -Aufenthaltes erhalten. Dafür gibt es monatliche
Pauschalsätze:
Verpflegung (200,30€) und Unterkunft
(165,07€) ergibt zusammen monatlich 365.37 €
Schlussfolgerung:
Unter der Bedingung, Sie haben und hatten
kein weiteres Einkommen im Kalenderjahr und Sie bleiben ein Kalenderjahr
in der Familie, so können Sie maximal ein monatliches Taschengeld von 274.63
€ erhalten, um noch für Kindergeld
anspruchsberechtigt zu sein.
Sofern Sie von der Au-pair-Agentur Dr.
Lietz vermittelt worden sind, bescheinigen wir Ihnen die Höhe des
Taschengeldes und die Vermittlung als Aupair, aber nicht die Teilnahme
an einem Sprachkurs vor Ort.
Der Antrag ist bei der Kindergeldkasse
(Familienkasse des Arbeitsamtes) zu stellen. Sie können auch noch
einmal selbst vorher anfragen, ob Sie berechtigt sind. Wählen Sie
bitte
0180 15 46 33 7 (4,6 Cent die Minute) oder rufen Sie Ihre Kindergeldkasse an. Hier noch eine Information einer unserer Kunden bezüglich ihrer Erfahrungen bei der Beantragung von Kindergeld (Tochter war als Aupair im Ausland):
´´Sie wollten auch eine Rückmeldung
wegen der Kindergeldsache.
Über die Schiene des Sprachunterrichts
mit 10 Wochenstunden (was ja so gut wie unmöglich ist) gibt es
ja die klare gesetzliche Regelung und wenn man das bei uns nicht
nachweist von der Sprachschule hat man schlechte Karten. Das gilt auch
für die Zeit zwischen Beendigung der Schule und dem Antritt des
Aufenthaltes und evtl. der Zeit nach dem Aufenthalt bis zum Beginn der
nächsten Bildungsmaßnahme.
Da sich meine Tochter aber schon vor dem
Aufenthalt einem Eignungstest an einer Berufsakademie unterzogen
hat und mehrere Bewerbungen geschrieben hat, zählt dies als
"Ausbildungswille" und da wird auch Kindergeld gezahlt. Ich
bin erst einmal in Widerspruch gegangen und hoffe, dass es doch noch
klappt.
Anzumerken wäre noch (ich weiß jetzt
nicht genau, ob sie dies in Ihrer Homepage auch erwähnt haben), dass
nicht nur das Taschengeld als Einkommen zählt, sondern auch pauschal
194,00 € für Verpflegung und 165,00 € für Unterkunft pro Monat
zu veranschlagen sind. Das macht nämlich einen Riesenunterschied beim
Einkommen und dadurch ist man ja auch schnell über die Grenze von ca.
7680,00 €/Jahr, die man verdienen darf. Darüber ist das
Kindergeld dann weg und man darf unter Umständen alles zurückzahlen.
Ich habe diesen feinen Unterschied z.B. nicht gewusst.´´
unter http://www.steuertipps.de/?softlinkID=15774 finden Sie Informationen vom 3.3.2010
|
Fragen und Beiträge bitte an Info@au-pair-job.de
|
|
|
||
|
KONTAKT:
|
||
|
15.03.2010
Au-pair Agentur Dr. Lietz,
|
Wir vermitteln: Au-pair in Deutschland
Germany
Als Au-pair nach Deutschland? Wir bieten
einen kostenlosen Aupair-Service: |